Grundlegende Punkte für ein Testament

Wichtig ist, dass Sie Ihren «letzten Willen» entweder bei einem Notar zur Niederschrift geben oder diesen vollständig eigenhändig verfassen und eigenhändig mit Ort, Datum und Ihrer Unterschrift versehen. Falls Sie gesetzliche Erben wie Ehepartner, Kinder und Enkel haben, dürfen die Pflichtteilansprüche der Erben nicht eingeschränkt werden.

Im Erbfall fällt nach Abzug der Freibeträge grundsätzlich Erbschaftssteuer an: Damit geht ein Teil Ihres Nachlasses an den Staat, soweit Sie das über die Freibeträge hinausgehende Vermögen nicht einer gemeinnützigen Organisation wie z. B. Lebenschancen International vermachen.