Kofinanzierungen des Bundesministeriums
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Für Projekte mit Baumaßnahmen und manche andere große Projekte können wir Kofinanzierungen des BMZ erhalten, wenn alle Maßnahmen dessen Richtlinien zur Förderung von Projekten von Nicht-Regierungsorganisationen entsprechen. Voraussetzung ist unter anderem aber, dass mindestens 25 % der Projektkosten aus Einnahmen von Lebenschancen International oder teilweise Beiträgen der begünstigten Bevölkerung aufgebracht werden.
Insofern sind wir auch für diese Projekte auf einen Grundstock an Spenden angewiesen.
Im Falle solcher Kofinanzierungen bekommen wir für jeden Euro an Spenden von Ihnen drei Euro des BMZ hinzu. Damit vervierfacht sich der Wert Ihrer Spenden für die Maßnahmen in den Entwicklungsländern. Die entsprechenden Richtlinien des BMZ erreichen Sie hier.
Kofinanzierungen des BMZ haben wir für acht Projekte mit dem Bau von Jugend- oder Frauengesundheitszentren in fünf Ländern in den Jahren 1997-2009 erhalten (darunter drei in Togo und zwei in Nepal). Diese Projekte enthielten und enthalten z.T. bis heute auch Bildungsangebote außerhalb der Aufklärung bzw. Räumlichkeiten, die auch für die Ausbildung von Schneiderinnen, Fortbildungskurse des Gesundheitswesens, Innungstreffen u.a. genutzt werden.
Außerdem hat eine Kofinanzierung des BMZ in den Jahren 2015-2017 die Ausbildung von Aufklärer/innen und Einkommen schaffende Maßnahmen für diese in sechs weiteren Dörfern und einem Stadtrandviertel im Westen von Togo ermöglicht (s. Fotos). Näheres zu unseren Projekten in Togo hier.